Lkw-Zulassung
Das wichtigste Dokument rund um die Lkw-Zulassung ist die Zulassungsbescheinigung. Die Zulassungsstelle stellt diese aus und bescheinigt, dass der LKW für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist. Die Zulassungsbescheinigung beinhaltet viele wichtige Daten – unter anderem die Identifikationsnummer oder die Fahrgestellnummer. Zudem führt man an, welches Kennzeichen für den LKW relevant ist und dass das Fahrzeug den technischen Vorschriften entspricht. Auch der Fahrzeughalter führt man in der Zulassungsbescheinigung an. Dieser muss nicht zwingend auch der Eigentümer des LKW sein. Ist dem nicht so, muss man dies allerdings ebenfalls in der Bescheinigung für die Zulassung anführen.
Lkw-Zulassung
Im Jahr 2005 wurde übrigens die optische und inhaltliche Darstellung der Zulassungsbescheinigung für die Lkw-Zulassung europaweit vereinheitlicht. Dieses einheitliche Zulassungssystem hat mehrere Vorteile und soll unter anderem auch der Vereinfachung und dem besseren Datenschutz dienen. Bis zur Einführung des einheitlichen Zulassungsscheins (Zulassungsbescheinigung) gab es dazu die sogenannten deutschen Fahrzeugbriefe. Hier hat man alle bisherigen Besitzer eines Fahrzeugs samt Adresse vollständig aufgelistet. Dies ist bei den heutigen Datenschutzbestimmungen nicht mehr zulässig. Obwohl die Einführung des einheitlichen Zulassungssystems bis 2005 in ganz Europa erfolgte; gibt es dennoch einige kleine Unterschiede zwischen den Ländern.
Wie wird ein LKW zugelassen – eine kurze Übersicht
Die Zulassungsbescheinigung händigt man immer in zweifacher Ausfertigung aus. Das erste Exemplar enthält alle Daten, die man früher im Fahrzeugschein angeführt hat. Auch sämtliche Veränderungen des Fahrzeugs listet man hier auf. Die Bezeichnungen selber haben sich im Vergleich zu den Einträgen in den früheren Fahrzeugbriefen aber zur Gänze geändert. Für viele ist es heute daher nicht mehr ganz einfach, Informationen aus der Bescheinigung für die Lkw-Zulassung richtig deuten zu können. Diese Ausführung der Zulassungsbescheinigung ist, aufgrund der relativ großen Diebstahlgefahr, mit verschiedenen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet.
Die zweite Ausführung der Zulassungsbescheinigung besteht nur mehr aus den wichtigsten Fahrzeugdaten. Auch die vielen bisherigen Fahrzeughalter, die früher im Fahrzeugbrief zu finden waren, finden hier keinen Platz mehr. Lediglich zwei Halter darf man heute hier einzutragen, anschließend muss man die Zulassungsbescheinigung vernichten und eine neue ausstellen. Dasselbe passiert bei einem Umzug, einer Ummeldung oder einem Verkauf des LKW.
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